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Grundausbildung für Gemeindebedienstete

Die in den §§ 15 und 16 des Gemeindebedienstetengesetzes 2014 beinhalteten Bestimmungen zur Grundausbildung für Gemeindebedienstete wurden mit der aktuellen Verordnung der Burgenländischen Landesregierung neu geregelt.

Ziel und Inhalt dieser Verordnung ist die modulare Regelung der Ausbildungslehrgänge und Dienstprüfungen der Gemeindebediensteten aller Verwendungsgruppen der Verwaltung in weitgehender Anlehnung an die Grundausbildung des Landesdienstes. Bei der Auswahl der Gegenstände und der Prüfungsvorschriften wurde jedoch auf die von den Gemeinden zu vollziehenden Rechtsvorschriften angemessen Rücksicht genommen.

Zulassung zum Ausbildungslehrgang
Bevor Sie zum Ausbildungslehrgang zugelassen werden, müssen Bedienstete der Verwendungsgruppen gv1, gv2, a und b mindestens ein Jahr und Bedienstete der Verwendungsgruppen gv3, gv4, c und d mindestens sechs Monate im Gemeindedienst tätig sein.

Erfüllen Sie diese Voraussetzung, so müssen Sie zunächst um Zulassung zur Grundausbildung Gemeinde ansuchen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Deadline zur Anmeldung für Bedienstete der Verwendungsgruppen gv1/gv2: 
Spätestens am 15. Dezember muss die Zulassung für den nächstmöglichen Lehrgang (Start Frühjahr) in der Abteilung 1 - Personal eingelangt sein.

Deadline zur Anmeldung für Bedienstete der Verwendungsgruppen gv3/gv4:
Spätestens am 15. Juni muss die Zulassung für den nächstmöglichen Lehrgang (Start Herbst) in der Abteilung 1 - Personal eingelangt sein.

Bitte übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen (genaue Infos dazu auf dem Formular) an folgende Adresse:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 1 - Personal
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

Es wird gebeten, dass Bedienstete der Verwendungsgruppen gv1, gv2, a und b das Ansuchen zur Zulassung elf Monate nach Eintritt in den Gemeindedienst und Bedienstete der Verwendungsgruppen gv3, gv4, c und d das Ansuchen fünf Monate nach Eintritt in den Gemeindedienst stellen.

Sobald Ihr Ansuchen seitens der Abteilung 1 bearbeitet wurde, erhalten Sie per Post den Bescheid über Ihre Zulassung.

Start des Ausbildungslehrganges
Ein neuer Ausbildungslehrgang für die Entlohnungsgruppen gv1, gv2, a und b startet grundsätzlich jedes Jahr im März und ein weiterer Ausbildungslehrgang für die Entlohnungsgruppen gv3, gv4, c und d startet jedes Jahr im September.

Die Module enthalten für alle Entlohnungsgruppen im Wesentlichen dasselbe inhaltliche Angebot. Lediglich bei einzelnen Modulen wird hinsichtlich des Inhaltes und Umfanges der Ausbildung zwischen den Entlohnungsgruppen gv1, gv2, a und b einerseits sowie gv3, gv4, c und d andererseits unterschieden.

Mündliche Teilprüfungen:
Etwa zwei Wochen nach jedem Modul ist eine mündliche Teilprüfung abzulegen. Ausgenommen sind hier die Module 5, 9 und 12.

Schriftliche Teilprüfungen jeweils nach:

  • Modul 5 inkl. der fachlichen Inhalte der Module 1 bis 4
  • Modul 9 inkl. der fachlichen Inhalte der Module 7 und 8
  • Modul 12 inkl. der fachlichen Inhalte der Module 10 und 11


Kommissionelle Abschlussprüfung:
Bedienstete der Verwendungsgruppen gv1, gv2, a und b haben vor Antritt zur Abschlussprüfung die Module 13 und 14 zu absolvieren. Die mündliche Abschlussprüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen.

Hinweis:
Die einzelnen Module können auch von Bediensteten der Gemeindeverbände bzw. zu Fortbildungszwecken besucht werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Gemeindebedienstete, die die Grundausbildung absolvieren müssen, vorgereiht werden.

Weitere Informationen zu den Inhalten der einzelnen Module erhalten Sie hier.